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Deutsche Doggen - Anschein von Gefahr

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Mann hielt auf seinem Grundstück mehrere Deutsche Doggen. Im März 2010 verständigte ein Nachbar die Polizei, weil die Hunde - welche sich aus einem Zwinger befreit hatten - auf dem Grundstück des Klägers frei herumliefen. Die beeindruckenden Hunde bellten und legten ihre Vorderpfoten auf die Begrenzungsmauer. Auf Anordnung der Polizeibeamten verbrachte die herbeigerufene Tochter des Klägers die Ausreißer wieder in den Zwinger zurück. Für den Einsatz der Polizeibeamten stellte das Polizeipräsidium Rheinpfalz dem Hundehalter insgesamt 141,25 Euro in Rechnung. Hiergegen wehrte sich der Tierfreund - jedoch ohne Erfolg. Der Polizeieinsatz war gerechtfertigt, da es nicht ausgeschlossen war, dass die Hunde die Begrenzungsmauer zum Nachbargrundstück überspringen, erläutern ARAG Experten, Daher habe der Anschein einer Gefahr vorgelegen, was für den Einsatz der Polizei ausreichend war (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Az.: 5 K 256/11.NW)
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