Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 901579

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Jennifer Kallweit +49 211 9633115
Logo der Firma ARAG SE

Dicke Luft im Auto

ARAG Experten informieren über das geplante Rauchverbot im Auto

(lifePR) (Düsseldorf, )
In Deutschland sind über 0,8 Prozent aller Todesfälle auf die Folgen von Passivrauchen zurückzuführen. Gleichzeitig sind rund eine Million Minderjährige Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Um sie zu schützen, soll das Rauchen im Auto verboten werden, wenn Schwangere und Kinder mitfahren. Dazu muss das Bundesnichtraucherschutzgesetz von 2007 geändert werden. Bei Verstößen drohen dann Bußgelder bis zu 3.000 Euro. Die ARAG Experten erklären, warum das Rauchverbot im Auto so wichtig ist.

Die Gesetzeslage

Ein einheitliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Der Nichtraucherschutz wird in jedem Bundesland anders und unterschiedlich streng geregelt. Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer wurden 2007 und 2008 verabschiedet. Sie verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen der Länder, in Bildungseinrichtungen, in Sportstätten, in medizinischen Einrichtungen und in der Gastronomie. Je nach Bundesland dürfen allerdings Raucherräume eingerichtet werden.

Darüber hinaus gibt es das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs verbietet.

Weniger Belastung durch Passivrauchen
Seit der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze verzeichnet das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in seinem Tabakatlas Deutschland 2020 einen Rückgang der Passivrauchbelastung im privaten Raum. Laut Forschungsbericht ist auch bei Kindern und Jugendlichen die häusliche Tabakrauchbelastung in den letzten Jahren deutlich gesunken. Lag deren Passivrauchbelastung 2003 bis 2006 noch bei über 30 Prozent, waren es im Zeitraum 2014 bis 2017 nur noch rund neun Prozent. Die ARAG Experten weisen allerdings auf erhebliche Unterschiede im sozialen Status hin: Ist der Sozialstatus hoch, ist weniger als jedes fünfzigste Kind dem heimischen Tabakqualm ausgesetzt. Bei niedrigem Status ist jedes fünfte Kind von Passivrauch betroffen.

Hohe Passivrauchkonzentration im Auto
In einem begrenzten Raum wie der Fahrzeugkabine eines Pkw ist die Rauchkonzentration schnell sehr hoch. Laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erreicht die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen schon beim Rauchen einer Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte. Dabei sind vor allem Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung durch Passivrauchen im Auto besonders ausgesetzt. Während passiv rauchende Kinder laut dkfz vermehrt unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen wie Bronchitis und Lungenentzündung leiden, beeinträchtigt Passivrauchen bei Säuglingen die Lungenfunktion nachhaltig und kann sogar zu plötzlichem Kindstod führen. In der Schwangerschaft kann Passivrauchen das Geburtsgewicht verringern und eine Frühgeburt auslösen. Immerhin entwickeln sich immer mehr Fahrzeuge zu Nichtraucherzonen: Bei gut 73 Prozent der rauchenden Autofahrer herrschte 2018 ein vollständiges Rauchverbot im Auto, während 2016 nur gut 67 Prozent der Raucher im Auto auf den Glimmstengel verzichteten.

Laut ARAG Experten wird der Gesetzentwurf als nächstes über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Eine Frist, bis wann darüber entschieden werden muss, gibt es nicht.

Weitere Artikel zum Thema Rauchen:
Wo dürfen Mieter rauchen?
https://www.arag.de/...

Zigarettenkippe wegwerfen – So teuer kann‘s werden:
https://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.