Ein Beispiel aus der Praxis
Dass man selbst beschuldigt wird, Urheberrechte verletzt zu haben, passiert schneller als man denkt; das bekam auch der Internetnutzer und Familienvater Richter am eigenen Leib zu spüren. Der Sohn soll angeblich Musikdateien über den Internetzugang seines Vaters – des Anschlussinhabers – zum Download angeboten haben. Die beteiligten Musikfirmen ließen durch Ihre Anwälte die entsprechende Abmahnung und Schadensersatzforderung dem ahnungslosen Familienvater zukommen. Herr Richter wusste jedoch nichts mit dem Schreiben anzufangen und reagierte nicht auf den Brief. Was folgte war ein langer und kostenintensiver Gerichtsprozess.
ARAG web@ktiv® für Ihr gutes Recht im Netz
Wer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in das Visier der Justiz gerät, bekommt schon für 9,90 Euro monatlich die dringend notwendige Anwaltsberatung für die ganze Familie ersetzt. Das gilt natürlich und besonders auch für die sich derzeit häufenden Fälle von ungerechtfertigten Abmahnungen. Dann zeigt sich schnell, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt oder um einen dreisten Missbrauch von Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht. Mit der ARAG an seiner Seite kann man sich aber auch gütlich einigen. Ein ARAG Rechtsschutz bietet immer auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vermittlung zwischen den Parteien bei Rechtsstreitigkeiten durch erfahrene Mediatoren sowie die telefonische anwaltliche Erstberatung.
Tarife
Der innovative Online-Schutz ARAG web@ktiv® für Singles mit oder ohne Kinder kostet nur 8,42 im Monat. Für die Familie ist der Schutz schon für 9,90 Euro monatlich erhältlich. „Die ARAG steht mit diesem innovativen Produkt jetzt auch und gerade Internetnutzern, Bloggern und Usern sozialer Medien mit einem umfangreichen Rechtsschutz zur Seite“, so Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Produkt und Innovation der ARAG.