Punkt ist nicht gleich Punkt
Je nach Schwere des Verstoßes variieren auch die zu verteilenden Punkte. Erst für rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten, ab eine Ahndung mit einem Bußgeld von 40 Euro, erhält der Fahrer auch einen Punkt. Dies entspricht beispielsweise einer Handybenutzung während der Autofahrt. Insgesamt können Ordnungswidrigkeiten mit maximal vier Punkten bestraft werden. Straftaten dagegen werden mit fünf bis sieben Punkten bewertet. Dazu zählen unter anderem unterlassene Hilfeleistung (5 Punkte) und Fahrerflucht (7 Punkte), wissen ARAG Experten.
Was geschieht mit den Punkten?
Zunächst werden die Punkte beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt einfach nur gesammelt, wobei die für Ordnungswidrigkeiten erhaltenen Punkte - ohne Berücksichtigung der Überliegefrist von einem Jahr - nach zwei Jahren, die für manche Straftaten nach fünf Jahren und die für Führerscheinentzug oder Alkoholdelikte erst nach zehn Jahren getilgt werden. Dies geschieht selbstverständlich nur, sofern sich der Verkehrssünder in der Zwischenzeit keine anderen Verkehrsverstöße zu Schulden kommen lässt. Ansonsten werden die Punkte addiert, erklären ARAG Experten. Erreicht ein Verkehrsteilnehmer auf diese Weise 18 Punkte, wird ihm automatisch die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, da er mit einer derartig hohen Punktzahl als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gilt. Allerdings geschieht dies nicht ohne Ankündigung. Denn bereits ab acht Punkten wird der Sündenbock von der Führerscheinbehörde schriftlich ver- und somit auch gewarnt. Nun kann er zum einen besser aufpassen, zum anderen gezielt etwas gegen sein Punktekonto unternehmen.
Punktabbau - so geht's
Das Zauberwort heißt Aufbauseminar. Bereits bei einem relativ niedrigen Punktestand von bis zu acht Punkten, kann ein zu diesem Zeitpunkt noch freiwillig besuchtes Seminar vier Punkte wettmachen. Bis zu einschließlich 13 Punkten sind durch den Besuch des Aufbaukurses noch zwei Punkte zu verlieren. Ab 14 Zählern wird der Besuch des Kurses Pflicht. Jetzt kann nur noch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung den Punktestand um zwei Zähler senken, wissen ARAG Experten. Die Punkte können jedoch nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden. Glück haben diejenigen Verkehrsrowdys, die trotz des Erreichens der 14- oder 18-Punkte-Marke nicht verwarnt worden sind. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde ihn zuvor verwarnt hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 18 Punkte ohne vorherige Verwarnung, wird sein Punktestand auf 17 reduziert. Wer sich nicht sicher ist, ob oder wie viele Strafpunkte er bereits gesammelt hat, kann diese persönlich oder per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen.
Über Strafen und Punktanzahlen nach begangenen Verkehrsverstößen informiert ausführlich der ARAG Bußgeldrechner.