Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 140149

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wie viel Kinderunterhalt zu zahlen ist, regelt die Düsseldorfer Tabelle. Sie dient aber lediglich als Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Bei der Berechnung des monatlichen Unterhaltsbedarfs des Kindes orientiert sie sich laut ARAG am bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und am Alter des Kindes. Zur "Bereinigung" werden Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingte Aufwendungen sowie berücksichtigungswürdige Schulden vom Nettoeinkommen abgezogen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Unerhaltsverpflichtete auch noch für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann.

Zudem geht die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten, ohne Rücksicht auf den Rang, aus. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten findet eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe statt, da dem Unterhaltsverpflichteten auch mehr Geld zur Verteilung zur Verfügung steht. Umgekehrt ist bei drei Unterhaltsberechtigten von der nächst niedrigeren Einkommensgruppe auszugehen. Um den eigentlichen Zahlbetrag zu erhalten, ist noch der Abzug des hälftigen Kindergeldbetrages bei Minderjährigen oder des vollen Kindergeldbetrages bei Volljährigen nötig. Das Gesetz sieht vor, dass Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs (=Geldbedarfs) des Kindes einzusetzen ist. Erfüllt z.B. die geschiedene Mutter Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind durch Betreuung (womit sie die Kindergeldbezugsberechtigte ist), dann kann der Vater, der den Geldunterhalt (=Barunterhalt) leistet, das hälftige Kindergeld im Gegenzug anrechnen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde am 6. Januar 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt. Die Unterhaltssätze sind hierbei zum 1. Januar 2010 deutlich angestiegen. Grund für diese Anpassungen ist die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes zum Jahreswechsel. Die Änderungen führen in allen Einkommens- und Altersgruppen zu einem Anstieg von durchschnittlich ca. 13 Prozent. Zu beachten ist, dass auch das Kindergeld erhöht wurde, und zwar für das 1. und 2. Kind auf 184 Euro, für das 3. Kind auf 195 Euro und ab dem 4. Kind auf 215 Euro.

Der neu überarbeitete Unterhaltsrechner der ARAG zeigt mit welchen Unterhaltszahlungen für die Kinder man im Falle einer Trennung oder Scheidung rechnen muss - aktuell und individuell.

Die aktuellen Kostenrechner der ARAG: http://www.arag.de/...

Übrigens: Die aktuellen Rechtstipps der ARAG Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch zum Hören. Die informativen und unterhaltsamen Meldungen können auf der ARAG Website http://www.arag.de/... als RSS Feed und Podcast abonniert werden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.