Der Transport von Kindern
Für den Transport des Nachwuchses auf dem Fahrrad stehen den Eltern verschiedene Optionen zur Verfügung. Neben dem klassischen Kindersitz hinten auf dem Gepäckträger oder einem Anhänger eignen sich auch Lastenräder hervorragend dazu, die Kleinen von A nach B zu fahren. Allerdings ist Vorsicht geboten. Der Markt der Lastenräder ist sehr jung und noch recht unreguliert. So wurde laut ARAG Experten erst Anfang des Jahres die neue DIN-Norm 79010 verabschiedet. Diese legt für die Hersteller allgemeine Anforderungen an Lastenräder fest. Ist ein Lastenfahrrad für den Transport von Kindern vorgesehen, muss danach sichergestellt sein, dass diese sicher in einem Sitz mit integrierten Gurten befördert werden. Die Anwendung der DIN-Norm ist für die Hersteller allerdings freiwillig. Pflicht ist dagegen für den Fahrer des Rades die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO): Danach dürfen Kinder unter sieben Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein spezieller Sitz vorhanden ist (Paragraf 21 Absatz 3).
Wie der Name schon zu erkennen gibt, sind Cargobikes auf den Transport von Gütern ausgelegt. Handelsübliche Lastenräder haben ein Ladevermögen von 100 bis 150 Kilo, obwohl auch Modelle erhältlich sind, die eine deutlich größere Last tragen können. Sitze und Gurte sind da eher kontraproduktiv. Viele Modelle haben im Ladekasten dann auch gar keine Sicherheitsvorkehrungen. Jedoch bieten immer mehr Hersteller Modelle mit einer Ausstattung für den Kindertransport an: Sitze mit Kopfstützen, 4-Punkt-Gurtsysteme und Knautschzonen. Obwohl in Deutschland für Kinder in Lastenrädern und Anhängern keine Helmpflicht existiert, sollte das Tragen eines Helms selbstverständlich sein. Und bevor die Fahrt mit Kindern losgeht, empfehlen die ARAG Experten Radlern, sich an die Dimensionen eines Cargobikes zu gewöhnen.
Wo darf man mit dem Lastenrad fahren?
Lastenfahrräder müssen auf Radwegen fahren, wenn deren Nutzung örtlich vorgeschrieben ist. Gibt es keine entsprechende Beschilderung oder ist der Drahtesel für den Fahrradweg zu breit, darf auf der Straße gefahren werden. Das gilt ebenso für Lastenräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer. Sie fallen in die Kategorie der Pedelecs und gelten daher rechtlich als Fahrräder. Bei einer Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer zählen die Fahrzeuge zu den Speed-Pedelecs und sind somit versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Solche Modelle müssen auf der Straße fahren.
Sicherheitsbedenken
Allen Vorteilen zum Trotz bergen die Fahrräder Risiken. Lastenräder sind zwar aufgrund ihrer Größe grundsätzlich besser sichtbar, jedoch garantieren die größeren Dimensionen das nicht immer. Lastkraftwagen haben einen großen toten Winkel, so dass auch wuchtige Cargobikes gänzlich darin verschwinden können. Außerdem ist der Wendekreis bei den dreirädrigen Modellen recht groß und wer mit dem sperrigen Rad die Kurve zu schnell nimmt, riskiert, umzukippen.
2019 wurden mehr als doppelt so viele Cargobikes mit Elektromotor als ohne verkauft, was wohl dem höheren Gewicht zu verdanken ist. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist 2019 allerdings im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Verkehrstoten bei den Pedelecs (umgangssprachlich: E-Bikes) um fast 33 Prozent gestiegen. Das liege unter anderem daran, dass Nutzer das veränderte Gewicht, die erhöhte Geschwindigkeit und die Bremskraft im Vergleich zu nicht-elektrisierten Modellen schlecht einschätzen können. Die ARAG Experten raten daher, beim Kauf von E-Bikes vor der Alltagsnutzung ein Fahrtraining einzuplanen. Das gilt erst recht für die noch größeren Lastenmodelle.
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