- ein Erwachsener erhält 364,- Euro (bisher: 359,- Euro)
- ein im Haushalt lebender Partner erhält 328,- Euro (bisher: 323,- Euro)
Die Sätze für Kinder und Jugendliche bleiben unverändert, d.h.
- für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren werden 287,- Euro gezahlt
- für Kinder zwischen 6 bis 14 Jahren werden 251,- Euro gezahlt und
- für Kinder bis 6 Jahre werden 215,- Euro gezahlt.
Neben dem Regelsatz werden laut ARAG Experten noch bestimmte andere Leistungen erbracht, vor allem die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung. Neu für Kinder aus Hartz-IV-Familien sind aber die Bildungsgutscheine: Jedes Kind unter 18 Jahre soll einen Gutschein über monatlich 10,- Euro erhalten, der bei Sport- oder Musikvereinen eingelöst werden kann. Daneben werden Schulmaterial im Wert von 100,- Euro und 30,- Euro für Schulausflüge übernommen. Nach Bedarf sollen Kinder zudem Nachhilfe sowie ein warmes Mittagsessen in Schulen und Kindergärten erhalten. Grund für die Änderungen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Die Karlsruher Richter hatten die bisherigen Berechnungen der Leistungen als willkürlich beanstandet und Neuberechnungen gefordert. Grundlage für die neuen Zahlen sind die statistisch erhobenen Einnahmen und Ausgaben von 60.000 privaten Haushalten - ohne ALG II - und Sozialhilfeempfänger. Der Regelsatz orientiert sich an den unteren 20Prozent der Haushalte. Bestimmte Positionen sind dabei ausgenommen: Ausgaben für Glücksspiel, Auto, Haushaltshilfe, Alkohol und Tabak. Zukünftig sollen für Steigerungen des Regelsatzes Preissteigerungen und Lohnentwicklung maßgeblich sein und nicht mehr wie bisher der Rentenwert.