Zunächst einmal muss ein Bundespräsident folgende Voraussetzungen erfüllen:
- er muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- er muss das Wahlrecht zum Bundestag haben,
- er muss 40 Jahre oder älter sein.
Wenn er erst einmal gewählt ist, gelten weitere Vorschriften:
- er darf nicht der Bundes- oder einer Landesregierung angehören,
- er darf nicht Mitglied des Bundestages oder eines Länderparlaments sein und
- er darf neben dem Amt überhaupt keinen anderen Beruf ausüben.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, die nur diesen einen Zweck hat und auch nur zu dieser Gelegenheit zusammenfindet. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Diese Mitglieder, die die Länderparlamente bestimmen, sind oft nicht Politiker, sondern Schauspieler, Sportler oder andere Prominente. Noch stehen die Namen dieser Mitglieder nicht fest, Nordrhein-Westfalen wird seine 133 Mitglieder zum Beispiel am 9. Juni wählen.
Die anstehende Bundesversammlung, es ist die 14. in der Geschichte der Bundesrepublik, wird 1244 Mitglieder haben. Davon stellen die regierende CDU/CSU und FDP mehr als die Hälfte, so dass deren Kandidat mit großer Wahrscheinlichkeit auch gewählt wird.
Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten darf jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. Gewählt ist in geheimer Wahl, wer die Stimmen von mehr als der Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung erhält (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (einfache Mehrheit). Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt dann bei dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des Bundesrates.