Zunächst einmal muss ein Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin folgende Voraussetzungen erfüllen:
- er oder sie muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- er oder sie muss das Wahlrecht zum Bundestag haben,
- er oder sie muss 40 Jahre oder älter sein.
Wenn ein Staatsoberhaupt erst einmal gewählt ist, gelten weitere Vorschriften:
- er oder sie darf nicht der Bundes- oder einer Landesregierung angehören,
- er oder sie darf nicht Mitglied des Bundestages oder eines Länderparlaments sein und
- er oder sie darf neben dem Amt überhaupt keinen anderen Beruf ausüben.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, die nur diesen einen Zweck hat und auch nur zu dieser Gelegenheit zusammenfindet. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Diese Mitglieder, die die Länderparlamente bestimmen, sind oft nicht Politiker, sondern Schauspieler, Sportler oder andere Prominente.
Die anstehende Bundesversammlung, es ist die 14. in der Geschichte der Bundesrepublik, wird 1244 Mitglieder haben. Davon stellen die regierende CDU/CSU und FDP mehr als die Hälfte. Deren Kandidat ist Christian Wulff. Zur Wahl stehen auch der populäre ehemalige Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, der Rostocker Pastor Joachim Gauck und die Kandidatin der Linken, die Bundestagsabgeordnete Lukrezia Joachimsen.
Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten darf laut ARAG Experten aber jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. Gewählt ist in geheimer Wahl, wer die Stimmen von mehr als der Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung erhält (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (einfache Mehrheit). Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt dann bei dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des Bundesrates.
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