In Zeiten, in denen Tanken schon fast Luxus ist, ist der Diebstahl von Kraftstoff keine Seltenheit. Doch wer kommt für die Reinigung von ausgelaufenem Diesel auf, wenn die Diebe unachtsam vorgehen und Kraftstoff verschütten? In einem konkreten Fall haten die dreisten Diebe Diesel aus einem ordentlich geparkten Lastwagen eines Fahrschulinhabers abgezapft. Eine größere Menge lief jedoch daneben. Die Behörde ließ daraufhin die Gehwegplatten hochnehmen und den darunter liegenden Boden entsorgen, um so eine Wassergefährung durch Kontamination zu verhindern. Die Rechnung sollte der Lastwagenbesitzer zahlen. Der aber weigerte sich. Zu Recht, wie die ARAG Exerten bestätigen. Denn der Mann hatte sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt, so dass vom Lastwagen selbst keine Gefahr ausging. Und für die wasserrechtliche Gefahr durch den ausgelaufenen Dieselkraftstoff ist nicht der Halter verantwortlich, sondern die Diebe (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 13 LB 143/16).
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