Wer mehrere Unfallversicherungen besitzt, darf nach Angaben der ARAG Experten nicht davon ausgehen, bei einem Unfall auch mehrfach abzukassieren. In einem konkreten Fall hatte sich eine Frau innerhalb weniger Tage an gleich beiden Daumen so schwer verletzt, dass von einer 50-prozentigen Invalidität auszugehen war. Dieses persönliche Dilemma wollte die Frau nutzen und forderte von ihren beiden privaten Unfallversicherungen Geld. Die erste Versicherung zahlte unter Vorbehalt rund 16.000 Euro. Doch da die Frau bei der Unfallanzeige die Frage nach weiteren bestehenden Versicherungen unbeantwortet ließ, forschte der Versicherer nach und wurde fündig. Genauso verfuhr die Invalidin mit ihrer zweiten Versicherung. Auch da blieb ausgerechnet diese Frage im Unfallbogen unbeantwortet. Das dies nur ein Versehen gewesen sei, nahm ihr niemand ab. Daher musste sie das Geld wegen vorsätzlich wahrheitswidriger Angaben zurückerstatten (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 778/15). Die ARAG Experten warnen vor falschen oder unterlassenen Angaben in solchen Fällen. Versicherte sollten sich darüber im Klaren sein, dass Versicherungsunternehmen grundsätzlich jeden Fall durchleuchten, für den sie bezahlen.
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