Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, können in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Geklagt hatte ein Ehepaar, das wegen eines Arbeitsplatzwechsels des Ehemanns in einer anderen Stadt eine 165 Quadratmeter große Wohnung anmietete. Ab diesem Tag ging der Ehemann seiner neuen Beschäftigung von dieser Wohnung aus nach. Die Ehefrau und das gemeinsame Kind zogen wie geplant zwei Monate später in die neue Wohnung ein. Die Miete für die Zweitwohnung in den zwei Monaten machte der Ehemann in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte unter Hinweis auf eine doppelte Haushaltsführung nur anteilige Kosten für 60 Quadratmeter Wohnfläche an. Der BFH hat nun entschieden, dass durch einen beruflich veranlassten Umzug bedingte doppelte Mietaufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. ARAG Experten erklären, dass dies allerdings zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt bleibt (BFH, Az.: VI R 2/11).
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