Notwendiger Selbstbehalt wächst
Die neue Tabelle erhöht den sogenannten notwendigen Selbstbehalt von Erwerbstätigen, die Kindern bis zum 18. Bzw. 21. Lebensjahr Unterhalt zahlen müssen, von derzeit 950 Euro auf 1.000 Euro. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, stehen ihm ab dem kommenden Jahr 800 Euro statt bislang 770 Euro zu. Grund für die Anpassung des Selbstbehalts sind die ebenfalls zum 1. Januar 2013 ansteigenden Hartz IV-Sätze.
Weitere Selbstbehalte steigen auch
Auch die weiteren Selbstbehalte, die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind, wurden angehoben: So dürfen Eltern von unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, jetzt 1.200 Euro behalten. Bislang standen ihnen nur 1.150 Euro zu. Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten oder der Mutter bzw. dem Vater eines nichtehelichen Kindes steigt von 1.050 Euro auf 1.100 Euro. Und Kinder, die ihren Eltern unterhaltspflichtig sind, können ab 2013 1.600 Euro von ihrem Einkommen behalten, während es derzeit nur 1.500 Euro sind.
Keine Einbußen für Kinder
Bei den Unterhaltssätzen der Kinder ändert sich dagegen in 2013 nichts. Grund: Deren Unterhalt orientiert sich am steuerlichen Kinderfreibetrag. Der aber bleibt im kommenden Jahr unverändert.