Die Heilpflanze
Die Geschichte der Heilpflanzen reicht bis zu den Ägyptern zurück. Systematisch aufgezeichnet wurden die Wirkungen von bestimmten Pflanzen auf Krankheiten im Mittelalter. Erst in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts gab es auch erste wissenschaftliche Forschungen zur Wirkung von Heilpflanzen. Pflanzen werden als Heilpflanzen bezeichnet, wenn sie Alltagsprobleme oder Krankheiten lindern können. Mittlerweile gibt es zahlreiche erforschte Heilpflanzen.
Salbei
Die Gerb- und Bitterstoffe vom Salbei lösen Magenkrämpfe und wirken Blähungen, Bronchitis und Keuchhusten entgegen. Zudem haben die ätherischen Öle einen antibakteriellen Einfluss.
Anis
Die krampflösende Wirkung kann ideal bei Magenschmerzen eingesetzt werden. Auch bei einer Bronchitis kann Anis als Hilfsmittel hinzugezogen werden.
Kamille
Durch die enthaltenen Bitterstoffe sowie Öle wirkt sie beruhigend bei Magen-Darm-Beschwerden. Zudem hat Kamille eine entzündungsstillende Wirkung.
Rosmarin
Rosmarin enthält Cineol und Borneol. Diese Inhaltsstoffe wirken schmerzlindernd, krampflösend sowie beruhigend.
Pfefferminze
Diese Heilpflanze macht sich nicht nur gut in einem Mojito, sondern hilft bei Kopfschmerzen, Magen-, Leber-, und Gallenbeschwerden und sogar bei leichten Erkältungsbeschwerden.
Thymian
Der Inhaltstoff Thymol unterstützt bei Husten und Erkältung. Dabei stimuliert er das Immunsystem und wirkt zudem krampflösend bei Menstruationsbeschwerden.
Zitronenmelisse
Sie ist vielseitig einsetzbar durch die therapeutisch wirksamen Wirkstoffe und hilft bei Stress, Angststörungen, beim Einschlafen und sogar bei Insektenstichen.
Lavendel
Kumarin und ätherische Öle tragen bei nervösen Zuständen zur Beruhigung bei und helfen beim Einschlafen.
Brennnessel
Sie enthält zahlreiche Inhaltsstoffe wie Vitamine, Spurenelemente oder Mineralien und kann zur Unterstützung bei Muskel- und Gelenkbeschwerden und bei Hautproblemen genutzt werden. Aber auch als Hilfsmittel bei Nieren- und Harnstein, Rheumatismus oder Durchblutungsstörungen.
Löwenzahn
Löwenzahn ist einsetzbar bei Verstopfungen, Husten, Bluthochdruck.
Achtung Überdosis
In der Regel ist die Nutzung von Heilkräutern unbedenklich. Wer sie aber regelmäßig nutzt oder hartnäckige Beschwerden loswerden möchte, sollte auf jeden Fall einen Heilpraktiker, Arzt oder Apotheker zur Einnahme befragen, denn auch hier kann der Fall einer Überdosis eintreten.
Was darf gepflückt werden?
Im Rahmen der individuellen Erholung dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen mitgenommen werden. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es Schutzgebiete gibt, in denen dies verboten ist. Das Bundesamt für Naturschutz gibt einen Überblick über die Schutzgebiete in Deutschland. Bei der Definition der Menge gilt nicht die Faust-, sondern buchstäblich die Handregel: Was in die Hand passt, darf mitgenommen werden. Bei Beeren und Co. sollten es nur so viele Früchte sein, die an einem Tag verzehrt werden können. Beim Sammeln verboten ist, die Wurzel zu verletzen oder gar auszugraben, denn es muss gewährleistet bleiben, dass die Pflanze weiterhin existieren und wachsen kann.
In der Regel verboten ist die Mitnahme von Zweigen und Ästen, beispielsweise von Forsythien, Hasel- oder Weidenbüschen, weil durch das Abtrennen die Pflanze verletzt werden kann. Zudem dienen einige von ihnen – wie beispielsweise die Weidenkätzchen – den Wildbienen und Schmetterlingen als Nahrungsquelle und sollten deshalb in der Natur belassen werden. Liegt also keine ausdrückliche Genehmigung des Waldbesitzers vor, sind die Sträucher tabu.
Zu den erlaubten Mitbringseln aus der Natur gehört beispielsweise Bärlauch, der hervorragend als Knoblauchersatz in der Küche eingesetzt werden kann und bereits ab Mitte März im Wald zu finden ist. Beeren wie etwa Holunder, Brombeeren oder Sanddorn dürfen nicht nur vor Ort vernascht, sondern auch gesammelt werden. Auch ein Handstrauß mit Gräsern oder Wildblumen wie z. B. Schafgarbe, Strohblumen oder Kamille darf für Zuhause gepflückt werden. Hier raten die ARAG Experten, eine Schere oder ein scharfes Messer zum Abtrennen der Stängel mitzunehmen, da ein glatter Schnitt verträglicher für die Pflanze ist.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/