Ein Rechtsstreit kann aus formalen Gründen manchmal schneller vorbei sein, als einem lieb ist. Das erfuhr auch ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Akte mit dem Vermerk, seine Berufung sei nicht formgerecht eingegangen, kurzerhand zugeklappt wurde. Dabei gingen die zuständigen Richter auf den eigentlichen Sachverhalt nicht weiter ein. Der Betroffene hatte die Berufung als normale E-Mail ohne Signatur an das Gericht geschickt. Zur Einreichung von Rechtsmitteln ist das laut ARAG Experten aber nicht ausreichend (LSG Bayern, Az.: L 8 AS 75/11).
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