Otto von Bismarck entkräftete 1875 den Einfluss der Geistlichkeit auf den Staat und führte die Zivilehe vor der kirchlichen bindend ein. Somit war es Priestern verboten, vor einer standesamtlichen Eheschließung eine Hochzeit in der Kirche zu zelebrieren. Dieses Verbot hat der Gesetzgeber nach 133 Jahren ohne viel Aufsehen gekippt. Ab dem 1. Januar 2009 können sich Paare auch dann kirchlich trauen lassen, wenn sie vorher nicht auf dem Standesamt waren. Somit stehen die Ehe nach Kirchenrecht und die bürgerliche Ehe jetzt vollkommen eigenständig nebeneinander. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Eheleute.
Ehe ohne Trauschein
Otto von Bismarck entkräftete 1875 den Einfluss der Geistlichkeit auf den Staat und führte die Zivilehe vor der kirchlichen bindend ein. Somit war es Priestern verboten, vor einer standesamtlichen Eheschließung eine Hochzeit in der Kirche zu zelebrieren. Dieses Verbot hat der Gesetzgeber nach 133 Jahren ohne viel Aufsehen gekippt. Ab dem 1. Januar 2009 können sich Paare auch dann kirchlich trauen lassen, wenn sie vorher nicht auf dem Standesamt waren. Somit stehen die Ehe nach Kirchenrecht und die bürgerliche Ehe jetzt vollkommen eigenständig nebeneinander. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Eheleute.