Der Kauf eines Eigenheims ist ein großer Schritt für ein Paar. Die Partner verschulden sich und investieren unter Umständen ihre Ersparnisse in die Immobilie. So lange alles gut läuft, tauchen keine Probleme auf. Doch kommt es zur Trennung, wird genau nachgezählt, wer wie viel investiert hat. ARAG Experten raten unverheirateten Paaren daher immer dazu, beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen. Denn dann steht beiden das Nutzungsrecht an der Immobilie per Gesetz zu. Gemeinsame Eigentümer können auch bereits im Kaufvertrag mit Blick auf eine mögliche Trennung Vorsorge treffen. So bietet es sich beispielsweise an, dass der Eigentumsanteil der Partner der Höhe des jeweiligen Finanzierungsanteils entspricht. Zugleich sollte geregelt sein, dass es in Bezug auf die Immobilie nicht zu einer Aufhebung der Gemeinschaft kommen kann. Andernfalls könnte es später zu einer Teilungsversteigerung kommen. Dabei werden in der Regel sehr schlechte Preise für Immobilien erzielt.
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