Der gefürchtete tote Winkel ist nicht nur beim Autofahren eine ungeheure Gefahr, sondern auch beim Snowboarden. Bei jedem zweiten Schwung kann der Sportler nicht sehen, was hinter ihm geschieht. Daher geht von einem Snowboarder auch mehr Gefahr aus als von einem Skifahrer. Trotzdem sind bei einem Unfall zwischen Ein- und Zweibrettfahrer beide schuld. Denn jeder Pistengänger sollte sich entsprechend der Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS-Regeln) umsichtig verhalten und so fahren, dass er niemanden gefährdet, wissen ARAG Experten. Dementsprechend bekam eine Skifahrerin, nachdem sie sich beim Zusammenprall mit einem Snowboardfahrer u.a. ein Bein brach, auch nur knapp die Hälfte des geforderten Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen. Auch sie habe sich nicht richtig verhalten (LG Coburg, Az.: 14 O 462/06).
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