Strand ist kein rechtsfreier Raum
Wie auch im Schwimmbad gibt es am Strand Regeln und nicht jeder kann einfach machen, was er will. Den Anweisungen der Rettungsschwimmer ist Folge zu leisten und Strandbesucher sollten die Bedeutung der verschiedenen Flaggenfarben am Strandzugang nicht nur kennen, sondern sich auch daran halten. Bei einem Spaziergang durch die Dünen gilt: Dünenschutz ist Küsten- und Artenschutz! Durch die sandigen Hügel wird das Hinterland vor Sturmfluten geschützt. Zudem brüten in Dünen viele Vogelarten und es wachsen dort zahlreiche unter Naturschutz stehende Pflanzen. Daher sollte der ausgeschilderte Weg unbedingt eingehalten werden. Mancherorts droht laut der ARAG Experten ein hohes Bußgeld, wenn Abkürzungen quer durch die Dünen genommen werden.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es an einigen Stränden ausgewiesene Strandabschnitte beispielsweise für Volleyball, Nacktbaden, Surfen oder in einigen Regionen auch für das Grillen gibt. In der Regel gilt jedoch: Feuermachen ist an Stränden verboten. Grundsätzlich raten die ARAG Experten zu gegenseitiger Rücksichtnahme – auch beim Musikhören oder Rauchen. Der Rauch sollte nicht in den Nachbarstrandkorb gepustet und Zigarettenstummel oder anderer Müll nicht achtlos weggeworfen werden. Kann auf den Glimmstängel während des Standbesuchs nicht verzichtet werden, empfehlen die ARAG Experten einen speziellen Strandaschenbecher im Taschenformat. Der Konsum von Alkohol ist in einigen Städten und Gemeinden mit Stränden an Ost- und Nordsee, wie z. B. im Ostseebad Scharbeutz, verboten. Und auch wenn Sonne und Meer die romantische zwischen-menschliche Stimmung reizen: Sex in den Dünen oder zwischen Muscheln und Brandung ist fast überall auf der Welt verboten und gilt rechtlich gesehen als Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Kontroverse Strandeintritt
Seit Jahren streiten Küsten-Bewohner mit Städten und Gemeinden über Strandeintritte an deutschen Stränden. Zwei Bewohner klagten gegen die ostfriesische Gemeinde Wangerland und das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen zum großen Teil Recht (Az.: 10 C 7.16). Die Touristik GmbH Wangerlands wurde vom Gericht aufgefordert, den Eintritt an den Nordseestränden im friesischen Wangerland für fast alle Strände aufzuheben. Die Richter begründeten dies damit, dass die bisherige Regelung die allgemeine Handlungsfreiheit einschränke und dem Grundgesetz (Artikel 2 Absatz 1) widerspreche. Ferner eröffne das Bundesnaturschutzgesetz das Recht, freie Landschaften zu betreten. Strandabschnitte mit weniger Infrastruktur werteten die Richter als freie Landschaft. Das Urteil galt als richtungsweisend für andere Küstenorte, aber die Touristik GmbH konzeptionierte eine andere Lösung. So gibt es zwar noch naturbelassene und damit kostenfreie Strandabschnitte, die überwiegenden Strandbereiche, die nun mit Badeaufsicht, Rettungs- und Erste-Hilfe-Stationen, Umkleidekabinen, Toiletten, Duschen, Gastronomiebereich, etc. ausgestattet wurden, gelten jedoch als „Strandbäder“ mit Infrastruktur und Meeresfreunde dürfen so doch wieder zur Kasse gebeten werden. Dass dies nicht auf Begeisterung stößt, liegt auf der Hand. Die ARAG Experten werden die Kontroverse weiter beobachten und berichten.
Sicherheit für Haut und Gut
Bei einem Tag am Meer sollte das größte Organ des Menschen nicht vergessen werden – die Haut. Damit es hier zu keinen schmerzhaften Verbrennungen in Form eines fiesen Sonnenbrands kommt, empfehlen die ARAG Experten, vorab die Haut mit einem dem Hauttyp entsprechenden Sonnenschutz einzucremen und dies im Laufe des Tages mehrmals zu wiederholen. Auch eine Sonnenbrille und ein Sonnenhut sollten in die Strandtasche wandern. Für einen gelungenen Tag am Meer – auch für die Kleinsten – raten die ARAG Experten, bei Kindern neben einem hohen Sonnenschutz auch an ein UV-T-Shirt und an einen Sonnenhut mit UV- und Nackenschutz zu denken. Die ARAG Experten empfehlen darüber hinaus Strandschuhe zum Schutz vor Scherben, Quallen, scharfkantigen Muscheln oder Steinen. Kommt es dennoch zu Verletzungen, hilft ein klassisches Notfallset aus der Apotheke für die erste Notversorgung. Ein Desinfektionsspray, Mittel gegen Insektentische und ein wasserfestes Pflasterset sollten in der Strandtasche auch nicht fehlen.
Schmuck, allzu viel Bargeld und andere Wertsachen sollten laut ARAG Experten möglichst nicht mit an den Strand genommen werden. Denn oft kennen Langfinder die gängigen Verstecke auf Autoreifen oder beispielsweise in leeren Sonnencremetuben, unbenutzten Babywindeln oder einem Kartenspiel ohne Karten. Mittlerweile gibt es, wie bei der Joggingausrüstung schon üblich, Badekleidung mit kleinen eingenähten Fächern oder Gürtel mit Taschen. Kauftipp der ARAG Experten für das Smartphone: wiederverschließbare Plastikbeutel oder für Fotos im kühlen Nass wasserdichte Schutzhüllen mit Umhängeschlaufen.
Mit dem Hund am Meer
Auch die meisten Hunde lieben das Tollen am Meer und freuen sich über eine Abkühlung im Wasser. Doch nicht an allen Stränden sind Hunde erlaubt oder es gibt feste „Hundezeiten“. Die ARAG Experten empfehlen daher, die Einreisebestimmungen und regionalen Vorschriften bei den jeweiligen Touristenbüros oder Fremdenverkehrsämtern zu erfragen. Einen aktuellen Überblick innerhalb der EU und einiger anderer Länder bietet der Deutsche Tierschutzbund. Weiterer Recherchetipp der ARAG Experten: Weil der Urlaub mit Hund im Trend liegt, sind mittlerweile viele Hundestrände auch bei Google Maps eingetragen.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/