Der Freund war der Ansicht, ihm sei das Fahrzeug nicht nur zur Nutzung überlassen worden, sondern er sei Eigentümer geworden. Daher klagte er auf Herausgabe. Jedoch ohne Erfolg - denn der Kläger ist nicht Eigentümer des Fahrzeugs geworden. Das Vorfahren der Beklagten in dem mit Schleife geschmückten Fahrzeug, Gratulation zum Geburtstag und Übergabe eines Schlüssels - durfte nicht dahin verstanden werden, dass ihm schlüssig ein Schenkungsangebot auf Übereignung des Fahrzeugs gemacht worden ist. Angesichts des erheblichen Fahrzeugwerts hätte es laut ARAG schon nahegelegen, den etwaigen Willen zur Schenkung und Übereignung des Pkw auch in Worten zum Ausdruck zu bringen. Dies was aber gerade nicht geschehen (OLG Schleswig Holstein, Az.: 3 U 69/11).
Eine Schleife macht noch kein Geschenk
Der Freund war der Ansicht, ihm sei das Fahrzeug nicht nur zur Nutzung überlassen worden, sondern er sei Eigentümer geworden. Daher klagte er auf Herausgabe. Jedoch ohne Erfolg - denn der Kläger ist nicht Eigentümer des Fahrzeugs geworden. Das Vorfahren der Beklagten in dem mit Schleife geschmückten Fahrzeug, Gratulation zum Geburtstag und Übergabe eines Schlüssels - durfte nicht dahin verstanden werden, dass ihm schlüssig ein Schenkungsangebot auf Übereignung des Fahrzeugs gemacht worden ist. Angesichts des erheblichen Fahrzeugwerts hätte es laut ARAG schon nahegelegen, den etwaigen Willen zur Schenkung und Übereignung des Pkw auch in Worten zum Ausdruck zu bringen. Dies was aber gerade nicht geschehen (OLG Schleswig Holstein, Az.: 3 U 69/11).