Was darf in den Briefkasten?
Alles, was nicht schwerer als 1.000 Gramm ist und in einen Maxibrief mit den Höchstmaßen 35 x 25 x 5 Zentimeter passt, darf in den Postkasten geworfen werden. Falls der Umschlag aufgrund der erlaubten Höhe von 5 cm nicht in den Briefkasten passt, kann man ihn natürlich auch in einer Postfiliale abgeben. Altgeräte bis 31,5 Kilogramm und Kantenlängen von maximal 120 x 60 x 60 Zentimetern können ebenfalls kostenlos in der Filiale abgegeben werden.
Der rechtliche Hintergrund
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern muss recycelt oder umweltfreundlich entsorgt werden.
An wen schicke ich meinen Elektroschrott?
Der Elektromüll landet in einem Recyclingzentrum, wo er fachgerecht zerlegt und in einzelne Rohstoffe getrennt wird. Das offizielle Versandlabel von Electroreturn steht Privatkunden als Download zur Verfügung. ARAG Experten raten dazu, Elektromüll ausschließlich mit diesem Etikett zu verschicken, weil es die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sichert, die für den Versand von Elektromüll gelten.
Wie muss der Elektroschrott verpackt werden?
Wer leere Druckerpatronen verschickt, sollte darauf achten, dass die Resttinte nicht auslaufen kann und daher zu einer Plastiktüte greifen, bevor man die Patrone in den Briefumschlag steckt. Darüber hinaus muss Elektromüll nicht aufwändig verpackt werden. Bei scharfkantigen Gegenständen ist es ratsam, einen wattierten oder luftgepolsterten Umschlag zu verwenden, der nicht so leicht einreißen kann.
Was muss bei Handys beachtet werden?
Wer ausgediente Handys verschickt, sollte darauf achten, dass alle Daten vom Gerät gelöscht sind. Akkus dürfen nicht einzeln oder lose als Elektroschrott verschickt werden, sondern müssen im Gerät bleiben. Falls das Fach dafür nicht mehr richtig schließt, muss man den Akku zusätzlich mit einem Klebeband sichern.
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