Händler müssen kleinere Geräte zurücknehmen
Denn das ElektroG beruht auf der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, auch WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) genannt. Die wird jetzt novelliert, wie das Europäische Parlament am 19. Januar 2012 entschieden hat. Und die von den Straßburger Abgeordneten verabschiedete Neufassung sieht vor, dass Einzelhändler ab einer Verkaufsfläche von 400 m² in Zukunft kleinere Geräte bis zu einer Größe von 25 cm - also z.B. Handys - zurücknehmen müssen - ohne dass der Verbraucher ein neues Gerät kaufen muss.
Mitgliedsstaaten müssen mehr Elektroschrott sammeln
Diese Neuregelung soll dabei helfen, in Zukunft noch mehr Elektroschrott als bisher aus privaten Haushalten zu sammeln und einer Wiederverwertung zuzuführen, um so wertvolle Rohstoffe zu gewinnen. Aktuell gilt nach dem ElektroG eine Zielquote von 4 kg gesammelter Altgeräte pro Person und Jahr. Die jetzt verabschiedete Richtlinie sieht dagegen vor, dass bis zum Jahr 2016 die meisten EU-Mitgliedsstaaten 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen der neu in den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wieder einsammeln müssen (d.h. 45 Gewichtsprozente). Bis zum Jahr 2019 muss dann eine Quote von 65 Prozent dessen, was neu auf den Markt gekommen ist, erreicht werden. Alternativ können auch 85 Prozent des anfallenden Elektroschrotts gesammelt werden.
Schärfere Kontrollen bei der Ausfuhr
Schließlich wollen die Mitgliedsstaaten mit der Richtlinien-Novelle auch den illegalen Export von Elektroschrott eindämmen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeiter und Umwelt in Drittländern gefährdet werden, wenn sie den Elektroschrott weiterverarbeiten. Zu diesem Zweck haben die Abgeordneten sich auf schärfere Kontrollen bei der Ausfuhr von Elektroschrott verständigt. Diese sehen u.a. vor, dass künftig die Exporteure und nicht der Zoll den Nachweis führen müssen, dass Elektrogeräte tatsächlich nur zwecks Reparatur oder Widerverwendung exportiert werden.
Weiteres Verfahren
Die neugefasste WEEE-Richtlinie muss jetzt noch vom Rat der Europäischen Union formell beschlossen werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen.
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