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ELSTER

(lifePR) (Düsseldorf, )
Um den Steuerzahlern und den Finanzverwaltungen eine wahre Flut an Formularen und Vordrucken zu ersparen, gibt es seit einiger Zeit das Projekt ELSTER. Damit ist nach Auskunft der ARAG Experten keineswegs der diebische Vogel, sondern vielmehr eine Elektronische Steuererklärung gemeint. Die kostenlose Software verfügt über einige nützliche Funktionen; sie prüft die Angaben automatisch auf Plausibilität und berechnet die Steuer. So eine Steuererklärung kann dem Finanzamt dann auch elektronisch übermittelt werden. Weil ELSTER auch beim Finanzamt die Bearbeitung erleichtert, werden diese Steuererklärungen sogar bevorzugt behandelt. ELSTER und die vereinfachte zweiseitige Steuererklärung schließen sich nach Angaben der ARAG Experten allerdings gegenseitig aus. Weitere Informationen sowie Formulare und Vordrucke finden sich auch unter www.finanzamt.de .


Die ARAG Experten verweisen auf einige laufende Musterverfahren, die den Steuerzahlern zukünftig noch mehr Steuersparchancen eröffnen.

• Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es verfassungswidrig ist, dass es seit Anfang 2007 die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gibt (BVerfG, 2 BVL 1/07).

• Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ebenfalls darüber, ob das Ehegattensplitting auch von eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Anspruch genommen werden kann (BVerfG, 2 BvR 909/06).

• Auch der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zu entscheiden ist, ob homosexuelle Paare Anspruch auf den Freibetrag von Ehegatten bei der Erbschaftssteuer haben (BFH, II R 43/05 und II R 56/06).

• Der BFH hat außerdem zu klären, ob getrennt Lebende hohe Reisekosten zum Besuch ihrer Kinder als außergewöhnliche Belastung absetzen können (BFH, III R 55/05 und III R 30/06).

• Das Bundesverfassungsgericht ist darüber hinaus mit der Klärung beschäftigt, ob der Staat den Solidaritätszuschlag unbefristet erheben darf (2BvR 1708/06).

Download des Textes unter: www.arag.de/...
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