Die ARAG Experten verweisen auf einige laufende Musterverfahren, die den Steuerzahlern zukünftig noch mehr Steuersparchancen eröffnen.
• Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es verfassungswidrig ist, dass es seit Anfang 2007 die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gibt (BVerfG, 2 BVL 1/07).
• Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ebenfalls darüber, ob das Ehegattensplitting auch von eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Anspruch genommen werden kann (BVerfG, 2 BvR 909/06).
• Auch der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zu entscheiden ist, ob homosexuelle Paare Anspruch auf den Freibetrag von Ehegatten bei der Erbschaftssteuer haben (BFH, II R 43/05 und II R 56/06).
• Der BFH hat außerdem zu klären, ob getrennt Lebende hohe Reisekosten zum Besuch ihrer Kinder als außergewöhnliche Belastung absetzen können (BFH, III R 55/05 und III R 30/06).
• Das Bundesverfassungsgericht ist darüber hinaus mit der Klärung beschäftigt, ob der Staat den Solidaritätszuschlag unbefristet erheben darf (2BvR 1708/06).
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