Wer letztes Jahr mit Thomas Cook in den Pauschalurlaub fliegen wollte, hatte schon vor der Corona-Krise mit Zitronen gehandelt. Denn die Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens reichte nicht aus, so dass die Kunden nur 17,5 Prozent ihres Geldes erstattet bekamen. Die Bundesregierung hatte daraufhin im Dezember letzten Jahres zugesagt, für die restliche Summe einzuspringen. Und nun ist es endlich soweit. Nach Auskunft der ARAG Experten können Betroffene, die ihre Pauschalreise nicht antreten konnten oder sie abbrechen mussten, seit dem 6. Mai auf einem Portal der Bundesregierung online die Ausgleichszahlungen beim Bund beantragen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Thomas Cook-Kunden ihre Ansprüche bereits beim Insolvenzversicherer Zurich-Versicherungen und beim Insolvenzverwalter gemeldet haben müssen.
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