Die Tierpensionen
Der Klassiker in Sachen Tierbetreuung ist die Tierpension. Um sicher zu gehen, dass der Liebling nicht einfach den ganzen Tag in einen Zwinger gesperrt wird, empfehlen die ARAG Experten einen unangemeldeten Vorabbesuch in der ausgewählten Pension. Wenn möglich, sollte das eigene Tier mitgenommen werden, um die Reaktion des Tieres auf die Mitbewohner und das Personal zu testen. Prüfen sollten Tierhalter, ob die Räume sauber und nicht überfüllt sind, ob die Schlafplätze der Tiere belüftet, beleuchtet und bei Bedarf beheizbar sind. Sind die Futternäpfe sauber? Steht frisches Wasser bereit? Gibt es Außenanlagen für Freilauf? Sind Spielplätze vorhanden? Ist auch an Kratzbäume und erhöhte Sitzgelegenheiten für Stubentiger gedacht? Häufig genügt ein Blick in die Gesichter der schon anwesenden Tiere, um zu erkennen, ob diese zufrieden sind und das Personal liebevoll mit ihnen umgeht. Gute Tierpensionen fragen nach Vorlieben, Eigenarten und Fressgewohnheiten des Gasttieres. Zudem sollten nur geimpfte Tiere aufgenommen werden. ARAG Experten raten Tierhaltern, sich von der Pension die Zulassung zeigen zu lassen. Betreiber müssen über einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz verfügen.
Private Tiersitter
Wer seinen Vierbeiner lieber einem professionellen Tiersitter anvertrauen möchte, sollte darauf achten, dass beide schon länger miteinander vertraut sind. Ist dies nicht der Fall, raten ARAG Experten, dass sich beide bereits vor dem Urlaub kennen lernen. Kümmert sich ein netter Nachbar, sollte ein Hund nach Möglichkeit für die Dauer des Urlaubs umziehen. Katzen und anderen Kleintiere können hingegen in den eigenen Wänden verbleiben und nur zu den Fütterungszeiten besucht werden. Der Deutsche Tierschutzbund hilft übrigens mit seiner Aktion "Nimmst du mein Tier, nehm' ich dein Tier". Dabei betreuen Tierfreunde ihre Haustiere gegenseitig. Die örtlichen Tierschutzvereine, die Mitglied im Deutschen Tierschutzbund sind, helfen bei der Vermittlung von Urlaubsplätzen für Haustiere.
Verträge und Haftungsfragen
Werden Tiere in einer Pension untergebracht, raten ARAG Experten zum Abschluss eines Betreuungsvertrages. Darin werden alle Regelungen und Leistungen aufgenommen, auch beispielsweise, dass im Krankheitsfall ein Tierarzt aufgesucht wird. Zudem können hier auch Anweisungen des Herrchens schriftlich festgehalten werden. Sowohl der Nachbar, als auch professionelle Betreuer wie Tiersitter oder Tierpensionen sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass dem Tier nichts passiert, es nicht wegläuft oder gar gestohlen wird. Sie haften auch für Schäden, die ein Tier während des Ferienaufenthaltes anrichtet. Anders verhält es sich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Tier mit aller Sorgfalt beherbergt und beaufsichtigt wurde und der Schaden trotzdem eingetreten ist. Dann haftet der Tierhalter. Er haftet nach Auskunft der ARAG Experten auch dann, wenn er die Betreuer und Pensionsverantwortlichen nicht über gewisse Charaktereigenschaften seines Tieres informiert, die zum Schaden führen. Verschweigt er beispielsweise, dass sein Liebling bissig ist, haftet der Halter, wenn der Fiffi zubeißt.
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