Umzugswillige aufgepasst: Dass für Altbauten bis Baujahr 1965 ab Juli dieses Jahres und für Wohngebäude aller Baujahre ab Januar 2009 bei Verkauf oder Neuvermietung ein Energiepass ausgestellt werden muss, ist in aller Munde. Dass dessen Aussagen jedoch grundlegende Auswirkungen auf Kauf- bzw. Mietvorhaben haben, ist noch nicht fest im allgemeinen Bewusstsein verankert. Denn der Gebäudepass erteilt Auskunft über anfallende Energiekosten, die entweder über die Nebenkosten (verbrauchsorientierter Ausweis) oder über ein komplettes, ingenieurtechnisches Hausgutachten (bedarfsorientierter Pass) erhoben werden. So können Interessenten bereits vor dem Erwerb absehen, welche Belastungen auf sie zukommen. Gerade schlecht isolierte Häuser können auf einen Blick erkannt und deren Anschaffungskosten dadurch gemindert werden. Somit tappt der Neubewohner nicht unverschuldet und unverhofft in die Energiefalle. Sollte bereits vor dem 1. Juli 2008 ein Wohnungswechsel anstehen, raten ARAG Experten, den Vermieter bzw. Verkäufer, auch wenn noch keine Verpflichtung besteht, um die Ausstellung des Ausweises zu bitten.
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