ARAG Experten weisen Verbraucher darauf hin, dass sie Stromkosten, die ohne ersichtlichen Grund plötzlich in die Höhe schnellen, nicht in jedem Fall bezahlen müssen. Unter Umständen muss der Stromversorger beweisen, wieso sich der Stromverbrauch vervielfacht hat. In einem konkreten Fall hatte sich der Stromverbrauch einer Familie gleich versiebenfacht, ohne dass sich am Stromkonsum etwas geändert hätte. Durch den angeblich höheren Stromverbrauch fiel eine Nachzahlung von 3.000 Euro für den Zeitraum von einem knappen Jahr an. Die Kunden zahlten nicht, sondern beauftragten einen Elektriker, die Elektroanlage des Hauses auf mögliche Fehler hin zu untersuchen. Diese Nachforschung blieb ergebnislos, so dass die Familie von einer fehlerhaften Abrechnung ausging. Daraufhin klagte der Energieversorger, ohne Erfolg. Denn auch die Richter sahen die Beweislast beim Stromversorger, doch dieser hatte keine Beweisangebote gemacht (Landgericht Magdeburg, Az.: 11 O 405/16).
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