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Erbschaftsfälle sollen auf Notare verlagert werden

(lifePR) (Düsseldorf, )
Einige Bundesländer möchten die Möglichkeit eröffnen, alle Erbangelegenheiten von den Nachlassgerichten erster Instanz auf Notare zu übertragen und haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser sieht vor, dass Notare über ihre derzeitige Funktion hinaus zur zentralen Stelle für alle Probleme werden, die sich im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben. Der Notar würde somit zum Nachlassrichter; ARAG Experten erläutern den Gesetzentwurf:

Derzeit gehören Erbangelegenheiten zum Kernbereich der Justiz und werden vom Nachlassgericht bearbeitet. Das Gericht erfüllt unter Anderem folgende Aufgaben:
- Erbscheine erteilen,
- Testamente oder Erbverträge eröffnen und verwahren,
- Nachlasssicherung
- Erbausschlagung
- Überwachung von Testamentsvollstreckern sowie
- Bestellung und Kontrolle von Nachlasspflegern.

Viele dieser Angelegenheiten werden von den Rechtspflegern bearbeitet und im Streitfall vom Richter entschieden. Diese Erbangelegenheiten sollen nun nicht mehr zum Kernbereich der Justiz gehören, sondern von den Notaren bearbeitet werden. Für den Bürger könnte dies vor allem bedeuten, dass Erbschaftsangelegenheiten in Zukunft teurer werden. Bei einem Notar würde zum Beispiel Umsatzsteuer sowie Kosten für Schreib- und Portoauslagen hinzukommen. Der Verband der Rechtspfleger rechnet mit etwa 25 Prozent Mehrkosten für einen Erbschein. Es bestehen derzeit auch Zweifel an der Neutralität der Notare. So äußert Peter Damm vom Bund Deutscher Rechtspfleger, dass ein Notar in seiner Funktion als Nachlassrichter bei einer Testamentsauslegung, das er selbst beurkundet hat, unter Umständen eigenes Wissen verarbeiten könnte. "Der Notar kann sich selbst als Beweismittel einsetzen, wenn er seine Erinnerung an die Äußerungen des Erblassers verwertet." Aus diesem Grund könnte also der in einer Erbstreitigkeit unterlegene Mandant künftig die Verletzung der Objektivität des Notars bemängeln.

Gleichwohl ist auch positiv zu bedenken, dass Notare für die Übernahme der Erbangelegenheiten besonders geeignet und äußerst qualifiziert sind. Nicht zuletzt weil sie auch heute schon mit Erbfällen befasst sind, so zum Beispiel für die Beurkundung eines notariellen Testaments oder Erbvertrages. Weiterhin besteht bei den Notaren eine unbeschränkte Haftung, was durchaus eine Qualitätssicherung bedeutet, so die ARAG Experten.

Da die Länder letztlich entscheiden können, ob die Erbangelegenheiten auf Notare übertragen werden oder nicht, bleibt abzuwarten, ob diese Option dann auch tatsächlich umgesetzt wird. Zunächst haben sechs Länder das Gesetz initiiert. Gegner des Gesetzentwurfs sind das Deutsche Forum für Erbrecht und der Bund Deutscher Rechtspfleger. Von letzteren wird vor allem ein Stellenabbau bei den Rechtspflegern befürchtet.
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