Stellen Sie sich nicht so an! Diese wenig einfühlsame Äußerung musste sich eine Frau angeblich von ihrem Zahnarzt gefallen lassen, die trotz mehrerer Behandlungstermine unter anhaltenden Schmerzen litt. Als die geplagte Patientin das erste Mal im Zahnarztstuhl Platz nahm, wurde eine Wurzelbehandlung an zwei Zähnen durchgeführt. Bei der Gelegenheit erneuerte der Dentist auch gleich die Keramikfüllungen. An der Wurzel wurde das Übel aber offenbar nicht gepackt. Die Beschwerden hielten auch nach weiteren drei Behandlungen an; der Zahnarzt sprach von Übergangs- und Anpassungsschmerzen. Daraufhin konsultierte die Frau einen anderen Zahnarzt. Er machte Röntgenaufnahmen und stellte fest, dass die behandelten Zähne entzündet waren und gezogen werden mussten. In die Lücken setzte er Implantate ein. Die gebeutelte Patientin verklagte den erstbehandelnden Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und bekam Recht. Der Gutachter stellte fest, dass zwar die Wurzelbehandlung und Erneuerung der Füllungen korrekt durchgeführt worden waren, aber der Zahnarzt habe auf die anhaltenden Schmerzen nicht angemessen reagiert. Neben einem Klopf- und Vitalitätstest wäre er auch verpflichtet gewesen, eine Röntgenuntersuchung vorzunehmen, wissen ARAG Experten. In diesem Versäumnis lag der Behandlungsfehler, der die Patientin schließlich zwei Zähne kostete.
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