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Fahrradfahrer muss schieben

(lifePR) (Düsseldorf, )
Im zugrunde liegenden Fall befuhr die beklagte Pkw-Fahrerin mit ihrem Pkw eine Straße stadtauswärts entlang, während die stadteinwärts zunächst auf einem Radweg fahrende Klägerin plötzlich auf einen vor einer Straßeneinmündung befindlichen Fußgängerüberweg wechselte und kurz vor Erreichen der gegenüberliegenden Seite von dem Pkw leicht erfasst wurde. Das Gericht sah im konkreten Fall in dem Verhalten der Radfahrerin einen wesentlichen Verursachungsbeitrag zum Zustandekommen des Verkehrsunfalls und lastete der Radfahrerin eine hälftige Mitschuld an dem Unfall an. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass im Falle eines plötzlichen und nicht absehbaren Einschwenkens eines Radfahrers auf den Zebrastreifen im Einzelfall auch eine Alleinschuld des Radfahrers gegeben sein kann, wenn sich der Unfall für den Pkw-Fahrer als unvermeidbar herausstellt. Generell ist laut ARAG Experten Gericht zu beachten, dass Radfahrer, die Fußgängerüberwege radfahrend (nicht schiebend) benutzen, im Unrecht sind (LG Frankenthal (Pfalz), Az.: 2 S 193/10).
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