Wenn sich ein Aufzug im Mietshaus befindet, muss er funktionieren. Ansonsten können Mieter nach Auskunft der ARAG Experten ihre Miete mindern. In einem konkreten Fall kürzte eine über 80-jährige Mieterin, die seit 40 Jahren in ihrer Wohnung im vierten Stock lebte, die Miete sogar um 50 Prozent. Der ebenfalls in die Jahre gekommene Fahrstuhl war vom TÜV aus sicherheitstechnischen Mängeln außer Betrieb gesetzt worden. Daher konnte die alte Dame ihre Wohnung kaum noch verlassen. Ihre schriftlichen Aufforderungen an ihre Vermieterin, den Aufzug wieder in Stand setzen zu lassen, wurden ignoriert. Vielmehr noch: Die vermeintlich clevere Vermieterin ließ den Aufzug kurzerhand sogar ausbauen. Ihr Plan 'Kein Fahrstuhl - keine Mietminderung' ging jedoch nicht auf. Denn die wehrige Miet-Oma zog vor Gericht und bekam Recht. Immerhin war der Aufzug zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden und gehörte mithin zum vertraglich vereinbarten Zustand der Wohnung (Amtsgericht München, Az.: 425 C 11160/15).
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