Aufgrund des Feuerwehreinsatzes erhielt der Geschäftsinhaber einen Kostenbescheid über rund 1.700 Euro der Stadt Worms. Gegen diesen setzte er sich zunächst erfolgreich zur Wehr. ARAG Experten erklären, dass dies hauptsächlich auf Widersprüchlichkeiten innerhalb des Kostenbescheids zurückzuführen ist, die die Richter an dessen Rechmäßigkeit zweifeln ließen. So war beispielsweise nicht erkennbar inwieweit haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrmänner eingesetzt waren (VG Mainz, Az.: 1 L 170/07 MZ).
Falscher Alarm
Aufgrund des Feuerwehreinsatzes erhielt der Geschäftsinhaber einen Kostenbescheid über rund 1.700 Euro der Stadt Worms. Gegen diesen setzte er sich zunächst erfolgreich zur Wehr. ARAG Experten erklären, dass dies hauptsächlich auf Widersprüchlichkeiten innerhalb des Kostenbescheids zurückzuführen ist, die die Richter an dessen Rechmäßigkeit zweifeln ließen. So war beispielsweise nicht erkennbar inwieweit haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrmänner eingesetzt waren (VG Mainz, Az.: 1 L 170/07 MZ).