Bußgeldsätze ohne abschreckende Wirkung
Ab dem 1. April dieses Jahres wird das Parken ohne oder mit abgelaufenem Parkschein deutlich teurer: Der neuen Bußgeldverordnung des Bundesverkehrsministeriums zufolge sollen Autofahrer, die die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschreiten, dann doppelt so viel zahlen wie bisher. Das Verkehrsministerium folgt mit der Anpassung der Bußgelder den Angaben der Länder und Kommunen. Diese hatten im vergangenen Jahr beklagt, dass die aktuell geltenden Bußgeldsätze keine abschreckende Wirkung mehr hätten - Verkehrsteilnehmer zahlten lieber das Verwarnungsgeld als die Parkgebühren. Grund: Die Parkgebühren auf ausgewiesenen Parkplätzen und besonders in Parkhäusern sind oft teurer, als die Knöllchen in Höhe von (derzeit noch) fünf Euro für eine Zeitüberschreitung von 30 Minuten.
Mehr Zahlungsdisziplin
Nach der neuen Regelung heißt es jetzt: Wer länger als bis zu 30 Minuten unbezahlt parkt, zahlt für sein Knöllchen statt fünf Euro zehn Euro, rechnen ARAG Experten. Auch die Bußgelder für jede weitere Überschreitung der gezahlten Parkdauer sollen demnach um je fünf Euro teurer werden. Wer bis zu einer Stunde länger parkt als erlaubt, müsse also 15 Euro statt zehn Euro zahlen, bei bis zu zwei Stunden 20 Euro, bei bis zu drei Stunden 25 Euro. Wer noch länger überziehe, muss sogar 30 Euro berappen. Als Grund nennt das Ministerium unter anderem, dass die Bußgelder für Parkzeit-Vergehen seit 1990 nicht mehr angepasst worden seien. Ziel der Länder und Kommunen sei letzten Endes mehr Zahlungsdisziplin bei den Parkgebühren auf ausgewiesenen Parkplätzen und dadurch weniger Bürokratie bei der Verfolgung von Verstößen.