Der BFH hatte zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist. Das Finanzamt darf deshalb nach Ablauf der Frist keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen, erläutern ARAG Experten (BFH, Az.: VII R 55/10).
Finanzamt kann Geld nicht zurückverlangen
Der BFH hatte zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist. Das Finanzamt darf deshalb nach Ablauf der Frist keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen, erläutern ARAG Experten (BFH, Az.: VII R 55/10).