Das Landgericht Darmstadt wies die Klage allerdings ab und entschied, dass die betagte Dame keinen Anspruch darauf habe, dass der Deutsche Wetterdienst künftig auf die Verwendung des Begriffs „Altweibersommer“ verzichte. ARAG Experten stellen klar, dass der besagte Begriff „Altweibersommer“ seit Jahrhunderten im deutschen Sprachgebrauch fest verankert ist und etwas durchaus erfreuliches beschreibt, da der Terminus in der Meteorologie für eine oft von Ende September bis Anfang Oktober währende Zeitspanne mit überwiegend schönem Wetter verwendet wird (Az.: 3 O 535/88).
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