Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 127375

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Flashmob-Aktion im Einzelhandel

(lifePR) (Düsseldorf, )
Eine so genannte Flashmob-Aktion hat das Bundesarbeitsgericht aktuell für zulässig erklärt. Im Rahmen dieser Aktion hatten eine Vielzahl von Personen überraschend und gleichzeitig einen Supermarkt aufgesucht, dort Einkaufswagen beladen und diese in den Gängen mitten im Weg stehen gelassen. Zusätzlich wurden an den Kassen lange Schlangen durch den Kauf von Billigartikeln verursacht. Das BAG hat die Klage eines Arbeitgeberverbandes des Einzelhandels gegen die Organisatoren, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, abgewiesen. Der Arbeitgeberverband beabsichtigte mit seiner Klage, es ver.di zu verbieten, derartige Aktionen im Einzelhandel zu organisieren und durchzuführen. ARAG Experten weisen auf die Auffassung des BAG hin: Hier wird durch die Aktion zwar der Betriebsablauf des Geschäftes gestört, doch dies ist nicht generell unzulässig. Eine solche Aktion greift in den Gewerbebetrieb ein. Das kann aber aus Gründen des Arbeitskampfes durchaus gerechtfertigt sein. Zur durch das Grundgesetz gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften gehört auch die Wahl der Arbeitskampfmittel. Schließlich war die Aktion auch verhältnismäßig und erfüllt daher auch dieses Kriterium der Zulässigkeit eines Streikmittels, da die Arbeitgeberseite Verteidigungsmöglichkeiten hat, z. B. Ausübung des Hausrechts oder eine kurzzeitige Betriebsschließung (BAG, Az.: 1 AZR 972/08).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.