Gleich fünf Bienenstöcke hatte ihr Nachbar. Doch beim Anblick der fleißigen Tierchen wurde es einer Frau mulmig zumute. Da sie an einer akuten Herz- und Kreislauferkrankung litt, war sie der Ansicht, der Stich einer Biene könnte für sie ein Risiko darstellen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Stich dieser scheuen Tiere so unwahrscheinlich ist, dass die Frau wohl oder übel damit leben muss, dass die Bienen bei ihrer Arbeit ihr Grundstück überfliegen und sich nur zur Futtersuche darauf niederlassen. Auch die Richter sahen das nachbarliche Rücksichtsnahmegebot nicht verletzt. Und die Tatsache, dass die Tierchen im Rahmen des Reinigungsfluges das Grundstück der Frau durch Bienenkot verschmutzen könnten, muss sie als Unannehmlichkeit hinnehmen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 5 S 2352/92).
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Fleißige Bienen im Wohngebiet erlaubt
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