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Förderung von Photovoltaikanlagen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Angesichts steigender Strompreise denken viele Hauseigentümer über die Installierung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach nach. Auch wenn die staatliche Förderung langsam immer geringer ausfällt, kann es sich weiterhin lohnen, da auch der Anschaffungspreis für derlei Anlagen sinkt. Geeignet sind fast alle Dacharten, solange sich darauf unbeschattete Flächen befinden. Zu unterscheiden ist zum einen die Förderung im Rahmen der Finanzierung und zum anderen die Vergütung des zu viel erzeugten Stroms, der in das allgemeine Netz eingespeist wird. ARAG Experten geben einen Überblick:

Finanzierung

Da nicht jeder Hauseigentümer genügend Geld auf der hohen Kante hat, um eine Photovoltaikanlage komplett allein finanzieren zu können, stellt sich die Frage nach einer Finanzierungshilfe. Dabei gibt es beispielsweise die Möglichkeit, einen zinsgünstigen KfW-Kredit zu beantragen (www.kfw.de) oder bei den verschiedenen Kreditinsituten anzufragen, da auch dort besondere Kredite für Photovoltaikanlagen angeboten werden. Den KfW-Kredit bekommen Sie über Ihre Hausbank (Seien Sie hartnäckig, wenn Ihre Bank Ihnen nur das hauseigene Darlehen anbieten möchte). Ein Vergleich der verschiedenen Kreditkonditionen lohnt sich dabei allemal.

Einspeisevergütung

Nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wird dem Betreiber einer Solaranlage eine Einspeisevergütung gezahlt. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Beantragung der Anlagenregistrierung und der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Die seit einiger Zeit stattfindende, staffelweise Kürzung dieser Vergütung sollte auch wieder zum 1. Juli 2011 wirksam werden, wurde jedoch wegen zu wenig gebauter Anlagen ausgesetzt. Die Vergütung richtet sich nach der Anlagengröße, entsprechende Tabellen finden Sie im Internet.

Praxistipp

Die Informationsbeschaffung über Förderprogramme und das Stellen der entsprechenden Anträge übernehmen inzwischen die meisten Unternehmen, die Photovoltaikanlagen verkaufen. Dies umfasst auch die Handhabe mit der Anmeldung der Anlage als Gewerbe und die Information und Beratung über baurechtliche Vorgaben Ihrer Stadt oder Gemeinde (normalerweise ist die Anlage genehmigungsfrei, im Einzelfall kann es aber Beschränkungen, z.B. bei Denkmälern, geben). Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, erkundigen Sie sich über die verschiedenen Unternehmen und vergleichen Sie deren Angebote und Leistungen.

Mehr Informationen

Wenn Sie sich selbst vorab informieren wollen, kann Sie z.B. der BINE Informationsdienst zu passenden Förderprogrammen beraten und Ihnen Tipps für die Antragsstellung geben (www.energiefoerderung.info). Es gibt auch eine Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, bei der alle Programme von Bund, Ländern und EU aufgeführt werden (www.foerderdatenbank.de). Fragen zum „Marktanreizprogramm“ der Bundesregierung stellen Sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/M. unter der Telefonnummer 06196-908-625 oder mit dem Kontaktformular auf der Internetseite www.bafa.de.
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