Mieter dürfen die angemieteten Wohnräume nicht völlig verdrecken lassen. Dringt z. B. Gestank in das Treppenhaus oder sogar andere Wohnungen, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, so ARAG Experten. Denn dadurch wird der Hausfrieden beeinträchtigt. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung völlig verwahrlosen lassen. Die Zimmer waren völlig zugestellt und konnten kaum noch betreten werden. Küche und Bad waren äußerst schmutzig, die Wasserhähne längere Zeit nicht benutzt worden. Anwohner und Nachbarn hatten sich schon über den strengen Geruch aus der Wohnung beschwert. Der Vermieter schickte dem Mieter eine Abmahnung - Besserung trat indes nicht ein. Daraufhin bekam der Messie die fristlose Kündigung. Zu Recht! Der unhygienische Zustand der Wohnung beeinträchtige die Nachbarn erheblich, befanden die Richter. Der Vermieter müsse es nicht akzeptieren, wenn sie aus diesem Grund ihre Miete minderten. Zudem habe der Vermieter dem betroffenen Mieter die Möglichkeit gegeben, seine Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Chance habe der Mieter aber nicht genutzt (AG Münster, Az.: 3 C 4334/10).
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