Ist ‚regional‘ geschützt?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Verwendung des Begriffes ‚regional‘ ist fast beliebig verwend- und definierbar. Es gibt keine rechtsverbindlichen Mindeststandards und kein amtliches Prüfsiegel für Regionalprodukte. Bei verarbeiteten Produkten genügt sogar die Information, für wen das Produkt hergestellt und wo es verpackt wurde. Angaben zum Herkunftsland sind bei ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genauso verhält es sich bei der geografischen Definition des Begriffes ‚regional‘: Ob nur der Bauer nebenan oder der Gemüsehof am anderen Ende des Bundeslandes zur Region gehört, bestimmt der Handel weitestgehend selbst.
Regionale Lebensmittel erkennen
Um dem wachsenden Trend, regional einzukaufen, Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung ein offizielles Prüfsiegel eingeführt: Seit Anfang des Jahres gibt es nun das so genannte Regionalfenster. Unterstützt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft tragen mittlerweile rund 3.500 Lebensmittel von etwa 550 Unternehmen dieses blau-weiße, viereckige Logo. Hersteller, die es nutzen, müssen sich zertifizieren lassen. Produkte, die nur aus einer einzigen Zutat bestehen, müssen danach zu 100 Prozent aus einer genau definierten Region stammen. Bei verarbeiteten Produkten werden die Herkunft der Hauptzutaten und ihr Verarbeitungsort angegeben. Allerdings weisen die ARAG Experten einschränkend darauf hin, dass dieses Siegel auf freiwilliger Basis eingesetzt wird und nicht gesetzlich geschützt ist. Und: Bei Fleischprodukten mit der regionalen Kennzeichnung muss das Tier nicht etwa sein ganzes Leben in der Region verbracht haben, sondern lediglich den letzten Teil der Mast.
Wer also sicher sein will, dass die Kartoffel auch vom benachbarten Acker stammt, sollte direkt auf dem Hof einkaufen gehen oder genau nachfragen, woher das regionale Produkt kommt.