Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt meist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr werde eine weitere Überziehung «geduldet». Der Zinssatz für diese «geduldete Überziehung» sei besonders hoch. Darüberhinaus wurde im konkreten Fall noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten verlangt. Die entsprechende Klausel hat das OLG Frankfurt laut ARAG jetzt für rechtswidrig erklärt. Die Ausführung einer Überweisung in der «geduldeten Überziehung» stellt keinen besonderen Aufwand dar. Ein höheres Risiko ist bereits durch höhere Zinsen abgegolten, so das Gericht (OLG Frankfurt a.M. Az.: 23 U 157/09).
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