Um überhaupt in den Genuss einer Altersrente mit 65 zu kommen, müssen mindestens fünf volle Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Mit den freiwilligen Beiträgen kann auch wer nicht versicherungspflichtig ist in den Genuss einer Altersrente kommen, erklären die ARAG Experten und nennen ein Beispiel: Eine Hausfrau mit zwei Kindern (15 und 18 Jahre alt), die nie versicherungspflichtig beschäftigt war, kann sich vier Jahre für Kindererziehungszeiten anrechnen lassen - ein Jahr für jedes Kind, welches vor 1992 geboren wurden, drei Jahre pro Kind, die nach 1992 das Licht der Welt erblickten. Damit hat die Frau aber noch keinerlei Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zahlt sie aber noch für ein Jahr freiwillige Beiträge, so kann Sie fünf Beitragsjahre vorweisen und erhält ab dem 65. Lebensjahr eine kleine Rente von knapp 110 Euro monatlich.
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