Erst kürzlich trat die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive) in vollem Umfang, also in ganz Europa, in Kraft. Diese Regelung (Richtlinie 2004/24/EG) soll das Zulassungsverfahren für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden, vereinheitlichen. Ab sofort müssen in jedem Mitgliedstaat der EU daher alle im Markt befindlichen traditionellen pflanzlichen Arzneimittel registriert sein oder sie dürfen nicht mehr verkauft werden. Mit der Registrierung müssen pflanzliche Arzneimittel künftig den Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads entsprechen. Daher fürchten jetzt viele Verbraucher und Patienten um ihre bewerten Heiltees und ähnliche Mixturen. Wahrscheinlich zu Unrecht, so ARAG Experten. Die EU-Richtlinie ist in Deutschland nämlich schon längst per Gesetz umgesetzt. Für die meisten Verbraucher und Patienten ändert sich also gar nichts. Nahezu alle auf dem hiesigen Markt befindlichen Naturheilmittel sind registriert oder nicht von der EU-Richtlinie betroffen. Dennoch werden einige Produkte aufgrund dieser Richtlinie vom Markt verschwinden.
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