Weist ein eBay-Verkäufer in seinem mit der «Sofort-Kaufen-Option» ausgestatteten Angebot auf eine Garantie hin, so beinhaltet diese Angabe bereits eine verbindliche Garantieerklärung. So vertreibt ein Anbieter im Internet Haushaltsgeräte und bot im besagten Fall Bodenstaubsager auf eBay zu einem Kaufpreis von 318,50 Euro mit der Option «Sofort kaufen» an. Das dritte Angebotsbild zeigte, vergrößert durch eine Curserberührung, die Zahl 5. Darunter befand sich die Angabe «5 Jahre Garantie». Das OLG Hamm sieht in dieser Angebotsgestaltung eine unzulässige Werbung, weil die Garantieerklärung nicht die zum Schutz der Verbraucher gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Das OLG entschied ferner, dass die Angabe «5 Jahre Garantie» als verbindliche Garantieerklärung zu bewerten ist. Aus Sicht der Kaufinteressenten bietet der beklagte Anbieter das Gerät bereits mit einer fünfjährigen Garantie an und stellt dies in Zusammenhang mit der Produktbeschreibung besonders heraus. Auch aufgrund der «Sofort-Kaufen-Option» wird nicht lediglich in Aussicht gestellt, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Garantievertrag abgeschlossen werden kann, erklären ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 4 U 182/12).
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