Jedes Jahr im Frühling wird es Zeit die Gärten auf Vordermann zu bringen. Stellt sich die Frage, wohin mit den Gartenabfällen, wenn Biotonne und Kompost überquellen. Wer Gartenabfälle in Wald und Flur entsorgt handelt nämlich illegal und riskiert eine Verwarnung und Bußgeld, warnen ARAG Experten. Denn Grünschnitt, Rasenschnitt und Gartenabfall gelten rechtlich als Müll und schaden der Natur, da der Nährstoffhaushalt gestört wird. Außerdem können so nichtheimische Pflanzen in die freie Natur gelangen, die dann ortsansässige Pflanzen vertreiben und so das Ökosystem nachhaltig stören. Darum besser die Grünabfuhr abwarten und die Abfälle Umweltgerecht entsorgen lassen oder gleich einen zweiten Kompost anlegen. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt darüber hinaus Hecken, Gebüsche und Schilf als Nist- und Brutstätten und als Zuflucht für wild lebende Tiere. Es ist von März bis September verboten Hecken und ähnliches zurückzuschneiden. Erlaubt sind lediglich Pflegeschnitte, z.B. um Verkehrssicherheit von Wegen zu gewährleisten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können zu Geldbußen führen.
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Gartenabfälle gelten als Müll
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