Wohnraum anbieten
Wer kostenlos Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann das über diverse Portale im Internet machen – wie z. B. hier, hier oder hier – oder kann sich an seine Gemeinde wenden. Auch dieser digitale Wegweiser bietet Schutzsuchenden einen Überblick über Behörden, Anlaufstellen, Gesundheitsversorgung oder Unterkünfte. Die ARAG Experten raten Mietern, die Flüchtlinge für eine begrenzte Zeit aufnehmen möchten, ihren Vermieter darüber zu informieren. Seine Zustimmung braucht es jedoch nicht unbedingt, weil es zum Mietgebrauch gehört, Gäste bis zu drei Monate zu beherbergen.
Das Angebot sollte eine Perspektive von mindestens vier Wochen haben. Ist der Wohnraum im Anschluss keinesfalls mehr verfügbar, raten die ARAG Experten, die Flüchtlinge bereits frühzeitig dabei zu unterstützen, eine Anschluss-Unterkunft zu finden.
Sprachkenntnisse sind nicht zwingend nötig und aufgrund der Notsituation wird auch Wohnraum vermittelt, ohne dass die potenziellen Gastgeber ukrainisch oder russisch oder die Geflüchteten englisch oder gar deutsch sprechen. Wer aber auf gemeinsame Sprachkenntnisse besteht, sollte dies bereits bei den vermittelnden Organisationen angeben.
Die ARAG Experten weisen Gastgeber darauf hin, dass Flüchtlinge Anspruch auf staatliche Hilfen haben, wenn sie sich an Miete oder Nebenkosten beteiligen müssen und nicht über entsprechende eigene finanzielle Mittel verfügen. Viele Gemeinden bieten zudem Rabattaktionen und kostenlose Angebote beispielsweise für Kleidung, Nahrungsmittel oder für öffentliche Verkehrsmittel an.
So wichtig wie Wohnraum
Anmeldung, Registrierung, Behördengänge, Formulare ausfüllen, sich kümmern, zuhören, da sein – neben Wohnraum gibt es so vieles, was die Menschen aus der Ukraine nun benötigen. Und nicht jeder Gastgeber, der spontan Wohnraum zur Verfügung zugesagt hat, ist darauf eingestellt, mit teilweise traumatisierten, verängstigten Menschen und besonders mit Kindern unter einem Dach zu wohnen.
Unbegleitete Minderjährige aufnehmen?
Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht von Privatpersonen aufgenommen werden. Sie werden zunächst vom örtlichen Jugendamt in Obhut genommen. Dies ermittelt, ob Familienangehörige in Deutschland leben und ob es gesundheitliche Probleme oder Traumata gibt. Anschließend wird ein Vormund bestimmt, der für den minderjährigen Jugendlichen eine geeignete Unterbringung und entsprechende Beschulungsmöglichkeiten sucht.
Aufenthalt in Deutschland: besonderer Schutzstatus
Grundsätzlich dürfen Menschen aus der Ukraine, die über einen biometrischen Pass verfügen, ohne Visum einreisen und für mindestens 90 Tage bleiben. Nach Ablauf dieser Zeit ist nach Auskunft der ARAG Experten eine unbürokratische Verlängerung um weitere 90 Tage möglich. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde.
Um Ukraine-Flüchtlinge ohne langwieriges Asylverfahren möglichst schnell und unkompliziert in der Europäischen Union (EU) aufzunehmen, haben die EU-Mitgliedsstaaten zudem erstmals seit 2001 die Richtlinie für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft gesetzt. Danach gilt ein Schutzstatus zunächst für ein Jahr; er kann aber auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Damit haben Schutzsuchende nach Auskunft der ARAG Experten Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Auch eine Krankenversicherung besteht damit automatisch für ukrainische Kriegsflüchtlinge. Wie Leistungen im Detail beantragt werden können, ist allerdings noch offen.
Corona-Schutz
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es für Ukraine-Flüchtlinge keine Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr gibt; es besteht lediglich eine allgemeine Testpflicht. Unter Umständen müssen Geflüchtete aber erneut geimpft werden, wenn sie mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft sind. Zudem steht Ukraine-Flüchtlingen die Corona-Warn-App in den ukrainischen App-Stores von Apple und Google zur Verfügung.
Unfallschutz für Helfer
Ehrenamtliche Helfer, die sich im Auftrag einer Kommune engagieren oder für eine private Organisation aktiv sind, die im Auftrag einer Kommune handelt, sind laut ARAG Experten durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dabei umfasst der Versicherungsschutz nicht nur die ehrenamtliche Tätigkeit, sondern auch den Hin- und Rückweg zur ehrenamtlichen Arbeit.
Weitere interessante Informationen unter:
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