Große Summen nur mit Vertrag verleihen!
Wenn dem Kollegen für das spontan anberaumte Feierabend-Bier ein paar Euro fehlen oder der gute Kumpel vor der Eisdiele ohne Portemonnaie dasteht, hilft wohl jeder gerne mit ein bisschen Kleingeld aus. Man kriegt es ja in den nächsten Tagen zurück oder wird beim nächsten Anlass eingeladen. Das ist in der Regel unter Erwachsenen kein Problem. Anders sieht es aber aus, wenn der klamme Freund dringend ein neues Auto braucht oder ein Verwandter fragt, ob Sie nicht für die Geschäftseröffnung das nötige Kapital vorstrecken können. Dann geht es um Summen, die abgesichert sein wollen – auch unter Freunden und Familienmitgliedern. Mit einem schriftlichen Vertrag vermeiden Sie Missverständnisse und regeln alle Modalitäten.
Das gehört in den Vertrag
Verträge per Handschlag sind zwar gültig, bergen aber Risiken – zum Beispiel, wenn man etwas beweisen will. Gerade wenn es um Geld geht, steht oft Aussage gegen Aussage. Auch ein Vertrag über ein privat gewährtes Darlehen sollte daher immer schriftlich festgehalten werden. Denn nur er garantiert Ihnen und Ihrem Vertragspartner Rechtssicherheit. Sie können so einen Vertrag natürlich von einem Profi – also einem Rechtsanwalt oder Notar – aufsetzen lassen. Das verursacht allerdings Zusatzkosten. Wenn Sie den Vertrag selbst aufsetzen, gehört nach Auskunft der ARAG Experten Folgendes hinein:
- Die Namen und Adressen des Kreditgebers und -nehmers
- Datum des Vertragsabschlusses und der Kreditauszahlung
- Summe des gewährten Darlehens
- Regeln zur Rückzahlung (monatliche Raten oder Einmalzahlung)
- Bei Ratenzahlung der Zahltag und die Höhe der Raten
- Wenn vereinbart der Zinssatz
- Unterschriften des Kreditgebers und -nehmers
Wichtige Fristen
Ist im Vertrag auch der Ablauf der Rückzahlungsfrist festgehalten, ist dies bindend. Dann müssen Sie laut ARAG Experten Ihre berechtigten Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Ende der Rückzahlungsfrist vor Gericht geltend machen. Ansonsten verjähren Ihre Ansprüche und Sie gehen unter Umständen leer aus. Darlehen ohne Fälligkeitstermin für die Rückzahlung laufen unbegrenzt. Sie können nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Mit Ablauf der Frist wird dann die Rückzahlung automatisch fällig.
Die Sache mit dem Finanzamt
Ob Zinsen sinnvoll sind, hängt von der Größe des Darlehens ab. Liegt die Summe über dem Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro, sollte ein marktüblicher Zins vereinbart werden. Ansonsten könnte der Darlehensnehmer vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden, weil es eine Schenkung vermutet und diese steuerpflichtig ist. Wenn allerdings Zinsen vereinbart wurden, müssen diese vom Geldgeber versteuert werden. Selbst wenn das Darlehen früher als vereinbart zurückbezahlt wurde, fallen diese steuerpflichtigen Zinsen bis zum vertraglich vereinbarten Darlehensende an.
Kein Geld zurück trotz Vertrag
Wenn dann doch der Fall der Fälle eintritt und das Geld trotz sorgsam ausgearbeiteten Vertrages nicht zurückgezahlt werden kann, ist das Dilemma groß. Um die Freundschaft und das eigene Geld in diesem ‚worst case‘ zu retten, ist es manchmal ratsam, Teilzahlungen zu akzeptieren, statt mit Mahnbescheiden oder dem Anwalt zu drohen. Auch bei einem Tilgungsplan gilt: Immer schriftlich fixieren und von einem Profi, wie etwa einem Steuerberater, aufstellen lassen.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/...