Ein idyllischer Blick auf das Schloss, nur einen Steinwurf entfernt vom großen Park - so zauberhaft präsentiert sich die Schlossallee. In letzter Zeit beschwerten sich allerdings immer mehr Anwohner über den Lärm, der von der Straße ausgeht. Insbesondere die Straßenbahnen seien eine Lärmquelle, die auch nachts nicht zur Ruhe komme, weil dann leere Bahnen unterwegs sind. Die aufgebrachten Anwohner hatten weiland eine Wohnung an einer verkehrsberuhigten Anliegerstraße ergattert. Doch eines Tages brandete der Verkehr an der Haustür vorbei, als wäre man neben einer Hauptverkehrsader eingezogen. Die Mieter, die 2004 in eine Wohnung in Berlin-Pankow gezogen waren - und zwar in die Schlossallee, die zunächst tatsächlich eine gewisse royale Ruhe ausstrahlte, klagten. Vom Sommer 2009 an wurde nämlich die Pasewalker Straße umfangreich saniert - die Umleitung Richtung Innenstadt führte für anderthalb Jahre durch die Schlossallee, die damit 20 Mal soviel Verkehr bewältigen musste wie zuvor. Der Lärmpegel schnellte tagsüber von 46 auf 62 Dezibel, nachts wurden über 53 Dezibel statt zuvor 37 gemessen. Die Mieter reduzierten ihre Zahlungen um zehn Prozent, es ging um fast 1.400 Euro für 13 Monate. Damit sind sie nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gescheitert. Zwar können Mieter grundsätzlich auch wegen Lärmbelästigung ihre Zahlungen reduzieren, wenn sie so gravierend sind, dass sie sich als 'Mangel' der Wohnung erweisen. Diese Schwelle sah der BGH hier allerdings nicht überschritten, weil die Belastung nur vorübergehend war. Außerdem hielt sich der Lärm im Rahmen dessen, was in Berlin innerstädtisch üblich ist, erläutern ARAG Experten das Urteil (BGH, Az: VIII ZR 152/12).
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