Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 101152

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Gerichte verhindern Lohndumping

(lifePR) (Düsseldorf, )
Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger Arbeitsangebote ab, kann die Arge das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies gilt aber nicht in jedem Fall, erklären ARAG Experten und nennen einen konkreten Fall. Dabei hatte eine arbeitslose Frau einer Tätigkeit für einen Textildiscounter grundsätzlich zugestimmt, lehnte es jedoch später ab mit einem angebotenen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Das Argument der Projektleiterin, dass durch die Arbeit die Chancen der Hilfsbedürftigen am Arbeitsmarkt steigen würden, hielt die Frau für wenig überzeugend. Sie empfand den Stundenlohn als schlichtweg sittenwidrig. Als die Arge ihr daraufhin das ALG II für 3 Monate um 30 Prozent kürzte klagte die Frau und bekam Recht. Angesichts eines Stundenlohns von 4,50 Euro hielt das Gericht das Angebot für unzumutbar. Die unterste Lohngruppe im Tarifvertrag Einzelhandel sieht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme einen Bruttostundenlohn von 9,82 Euro vor. Der der Klägerin angebotene Lohn erreicht noch nicht einmal die Hälfte dieses Lohnniveaus. Bei dem Angebot handelt es sich daher um sittenwidrigen Lohnwucher, so die Richter (SG Dortmund, Az.: S 31 AS 317/07).

Download des Textes: http://www.arag.de/...
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.