Da steht man nun mit gepackten Koffern am Flughafen und bekommt vom gestressten Personal mitgeteilt, dass der Flug gerade annulliert wurde. Auf ein ungläubiges Staunen folgt meist der Ärger über den Zeitverlust und die Frage nach Ausgleichszahlungen. Falls die gesetzlich geregelten Entschädigungen nicht freiwillig oder vollständig von der Fluggesellschaft gezahlt werden, muss der Reisende klagen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann er zwischen dem für den Abflugort oder dem für den Ankunftsort zuständigen Gericht wählen. Im vorliegenden Fall wollte der Kläger von München nach Vilnius fliegen. Eine halbe Stunde vor dem geplanten Abflug wurde er über die Annullierung seines Fluges unterrichtet. Die beklagte Fluggesellschaft konnte es durch eine Umbuchung bewerkstelligen, dass er schließlich über Kopenhagen nach Vilnius flog. Beim für den Flughafen in München zuständigen Amtsgericht Erding klagte er später eine Ausgleichszahlung von 250 Euro ein. Die beklagte Fluggesellschaft wehrte sich gegen diese Entscheidung mit dem Argument, dass das Gericht am Geschäftssitz der Fluggesellschaft in Lettland eigentlich zuständig gewesen sei. Dieser Ansicht ist der EuGH nicht gefolgt und hat dem Reisenden vielmehr ein Wahlrecht für das Gericht eingeräumt. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung mit der engen Verknüpfung der vertraglich zu erbringenden Hauptdienstleistung, also dem Flugtransport, mit dem Ort des Abflugs und der Ankunft des Flugzeugs, erläutern ARAG Experten (EuGH, Az.: C-204/08).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Gerichtswahl bei gestrichenen Flügen
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Gerichtswahl bei gestrichenen Flügen
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: